1. Wahlberechtigung, Amtszeit, Vorstand:
Wahlberechtigt für die Wahl zum Pfarrgemeinderat sind alle Pfarrangehörigen, die ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde haben. Neuwahlen finden alle 4 Jahre statt.
Der Vorstand besteht aus dem Pfarrer und 2 weiteren Vorstandsmitgliedern (Sprecher, dessen Vertreter, Schriftführer).
2. Zusammensetzung:
In unserer Gemeinde gehören 12 gewählte Mitglieder der Pfarrgemeinderat an. Mitglieder kraft Amtes sind der Pfarrer, Kapläne, Diakone und die in der Pfarrei hauptamtlich tätigen Laien im pastoralen Dienst.
3. Aufgaben:
Beratung der die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen mit dem Pfarrer. Förderung des diakonischen Dienstes im karitativen und sozialen Bereich. Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit. Bildung von Arbeitskreisen für bestimmte Aufgaben und Aufgabenbereiche. Gemeindemitglieder zu aktiver Mitarbeit einzuladen und Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken. Gottesdienstgestaltung, u. a..
Dr. M. Zentgraf
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